Wer hat Anspruch auf eine Prämie?
Juristische oder natürliche Personen, die einen gastronomischen Betrieb im Bezirksgebiet Friedrichshain-Kreuzberg – Berlin betreiben und Speisen und/oder Getränke zum Verzehr außer Haus anbieten:
A) große Betriebe (über 80qm und mehr als 5 Mitarbeitende), die gesetzlich verpflichtet sind ein Mehrwegsystem anzubieten
B) kleine Betriebe (weniger als 80 qm und nicht mehr als 5 Mitarbeitende), die gesetzlich dazu verpflichtet sind, kundeneigene Behältnisse zu befüllen
C) kleine Betriebe (weniger als 80qm und nicht mehr als 5 Mitarbeitende), die gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, ein Mehrwegsystem einzuführen
Die Anmeldung erfolgt über dieses Anmeldeformular und muss bis spätestens 30.11.2023 erfolgen.
Bestimmungen
Voraussetzung ist die Projektteilnahme mit folgenden Bestimmungen:
Zu A)
Der Betrieb hat bereits eigenständig ein Mehrwegsystem eingeführt.
Über die Mehrwegalternative wird, wie gesetzlich vorgeschrieben (VerpackG §33, (2), deutlich sicht- und lesbar informiert.
Teilnahme an einer Schulung durch den Zero Waste e.V. zu Hygienevorschriften und Handling (mind. 1 Person des Betriebs hat an der Schulung teilgenommen und kann sicherstellen, dass die Informationen weitergegeben werden)
Durchführung einer Mehrweg-Aktion mit einer Laufzeit von mind. 3 Wochen im Rahmen von
Über die Mehrweg-Aktion muss direkt an der Verkaufsstelle gut les- und sichtbar informiert werden, sowie aktiv im Bestellvorgang hingewiesen werden.
Die Prämie bei Erfüllung der o.g. Bestimmungen beträgt einmalig 500 €.
Zu B)
Der Betrieb akzeptiert und befüllt kundeneigene Behältnisse.
Über die Mehrwegalternative (Befüllung kundeneigene Behältnisse) wird, wie gesetzlich vorgeschrieben (VerpackG §34, (3), deutlich sicht- und lesbar informiert.
Teilnahme an einer Schulung durch den Zero Waste e.V. zu Hygienevorschriften und Handling (mind. 1 Person des Betriebs hat an der Schulung teilgenommen und kann sicherstellen, dass die Informationen weitergegeben werden)
Durchführung einer Mehrweg-Aktion mit einer Laufzeit von mind. 3 Wochen im Rahmen von
Über die Mehrweg-Aktion muss direkt an der Verkaufsstelle gut les- und sichtbar informiert werden, sowie aktiv im Bestellvorgang hingewiesen werden.
Die Prämie bei Erfüllung der o.g. Bestimmungen beträgt einmalig 500 €.
Zu C)
Der Betrieb führt ein Mehrwegpoolsystem ein:
Erstattungsfähige Ausgaben:
- Systemgebühr für das Mehrwegsystem, je nach Anbieter unterschiedlich
- Kosten für Ausstattung (Regale, Schränke, Stauraum ...)
- Zuschuss für Spüllogistik (Industrie-Spülmaschine)
Über die Mehrwegalternative wird, wie gesetzlich vorgeschrieben (VerpackG §34, (3), deutlich sicht- und lesbar informiert.
Teilnahme an einer Schulung durch den Zero Waste e.V. zu Hygienevorschriften und Handling des gewählten Mehrwegsystems (mind. 1 Person des Betriebs hat an der Schulung teilgenommen und kann sicherstellen, dass die Informationen weitergegeben werden)
Die Prämie bei Erfüllung der o.g. Bestimmungen beträgt einmalig 500 €.